Informationsveranstaltung
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive, abgekürzt CSRD, werden nun auch große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, den handelsrechtlichen Lagebericht um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Dies betrifft erstmals Geschäftsjahre, beginnend ab dem 1. Januar 2025. Die Berichterstattung ist dann im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in 2026 vorzunehmen und entsprechend prüfen zu lassen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dabei durch europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards, abgekürzt ESRS, konkretisiert. Unter dem Schlagwort ESG – Environmental, Social und Governance – wird das Thema Nachhaltigkeit im Sinne der Bereiche Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung sehr breit gedacht. Entsprechend umfangreich können die Berichterstattungspflichten ausfallen.
Die CSRD läutet eine neue Ära der Unternehmensberichterstattung, Transparenz und Unternehmensverantwortung ein, verbunden mit dem Ziel, das Nachhaltigkeitsbewusstsein von Unternehmen zu stärken und letztendlich eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft voranzutreiben.
Gerne werden wir Sie bei der Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten und laden Sie herzlich zu unserer Informations-Veranstaltung zum „Status Quo ESG-Reporting“ ein:
Donnerstag, 11. Januar 2024
14.00 Uhr
im Factory Hotel in Münster*
(An der Germania Brauerei 5, 48159 Münster).
* Aufgrund großer Nachfrage findet die Veranstaltung nicht, wie ursprünglich geplant, in unseren Räumlichkeiten, sondern am o.g. Ort statt!
Ziel ist es, einen einführenden Überblick über die Berichterstattungspflichten nach den ESRS und die wichtigsten Standards sowie Herangehensweisen an das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzuzeigen. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, CFO, kaufmännische Leiter, und alle mit diesen Themen betraute Personen – z.B. Nachhaltigkeitsbeauftragte – in Ihren Unternehmen.