KWG: Factoring, Leasing und Prüferwechsel

Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) ist für alle Finanzdienstleister, insbesondere Factoring- und Leasingunternehmen, ein Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens nach spätestens zehn Jahren verpflichtend geworden. 

Als Spezialist für die besonderen aufsichtsrechtlichen, bilanziellen und steuerrechtlichen Anforderungen im Finanzdienstleistungssektor betreuen wir zahlreiche Factoring- und Leasingunternehmen nach KWG und unterstützen auch gerne Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der Spezialvorschriften und der Umsetzung des ab 2022 geltenden, vorgeschriebenen Abschlussprüferwechsels.

Unsere „mittelständische Brille“ hat dabei den Vorteil, dass wir die gesetzlichen Anforderungen unternehmensspezifisch und mit Augenmaß umsetzen. So gewährleisten wir eine ganzheitliche Prüfung in angemessenem Umfang.

Unsere Prüfungsleistungen für Sie:

  • Jahresabschluss nach Kreditwesengesetz
  • Einhaltung des Geldwäschegesetzes
  • Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 2021)
  • Umsetzung der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT 2021)
  • Erfüllung der Anzeige- und Meldepflichten an die BaFIN und die Deutsche Bundesbank
  • Institutsvergütungsverordnung
  • Substanzwertrechnung für Leasingunternehmen
  • Einstufung der Verträge als Finanzierungsleasingverträge
  • Steuerliche Würdigung der Verträge und des Rechnungswesens
  • Gewerbesteuerprivileg

Ihre Fragen zuverlässig beantwortet

Die neuen Regelungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes werfen gerade bei mittelständischen Unternehmen Fragen auf. Die häufigsten haben wir hier für Sie beantwortet:

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