Ob bebaut oder unbebaut: Grundstückseigentümer in Deutschland zahlen jährlich die Grundsteuer. Die Berechnung findet derzeit auf Grundlage der Wertverhältnisse zum sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 1964 (Westdeutschland), bzw. 1. Januar 1935 (Ostdeutschland) statt.

 

Diese Art der Berechnung hat das Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig eingestuft, da sie zu einer „Ungleichbesteuerung bei vergleichbaren Objekten“ führe.

 

Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Entscheidung die Grundsteuer reformiert. In Folge der Reform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland verpflichtet bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

Dr. von der Hardt und Partner nutzt für die Erstellung der Feststellungserklärung eine speziell zugeschnittene Softwarelösung. Die Software bietet ein intuitiv zu bedienendes Mandantenportal, welches die Bereitstellung der Grundstücksdaten für unsere Mandanten schnell, einfach und effizient gestaltet.

 

Das folgende Video erklärt Ihnen unser Mandantenportal von der erstmaligen Anmeldung, über den Abruf von Liegenschaftsinformationen, bis hin zur Freigabe der eingegebenen Daten.

Das Mandantenportal zur Grundsteuer

Anmeldung zur Veranstaltung

Bitte füllen Sie das Formular, jeweils einzeln für jede teilnehmende Person, aus:

Ja, ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.
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